Bei Kunstvermittlungen behalten wir für die oft aufwendige Suche einen vereinbarten Prozentsatz, je nach Wert des Kunstobjektes, ein.
In anderen Untersuchungsfällen setzt sich unser Honorar aus fixen Stundensätzen, zuzüglich Spesen (Fahrt- und Reisekosten, Organisationspauschalen für Besprechungen, Berichte und Telefonate), zusammen. Fallweise kann eine fixe Pauschale vereinbart werden.
In Streit- und Gerichtsfällen ist es möglich, das Honorar vom Schädiger im Regressverfahren zurück zu fordern („Verursacherprinzip“). Kontaktieren Sie uns, die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei.